Gefördert wird der Kostenaufwand für die Besichtigung, die Beratungsleistung und die Erstellung des Sanierungskonzeptes.
Förderhöhen: Gebäude ab drei Wohneinheiten: bis zu 5.000 Euro
Gefördert wird der Kostenaufwand für die Besichtigung, die Beratungsleistung und die Erstellung des Sanierungskonzeptes.
Förderhöhen: Gebäude ab drei Wohneinheiten: bis zu 5.000 Euro